Ein Beitrag des Burgenländischen Müllverbandes:
Richtlinien des Burgenländischen Müllverbandes für die abgabenrechtliche Behandlung von Sozialfällen
Beitragspflichtige sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer. Miteigentümer schulden die Beiträge zur ungeteilten Hand. Der Müllbehandlungsbeitrag
kann auf Antrag des(r) Beitragspflichtigen ganz oder zum Teil nachgesehen werden, wenn die Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Eine Unbilligkeit wird dann angenommen, wenn die Einhebung des Beitrages die Existenz des(r) Beitragspflichtigen oder seiner Familie gefährdet.
A. Gänzliche NACHSICHT von Müllbehandlungsbei-trägen bei besonderen Härtefällen
Voraussetzungen für diese abgabenrechtliche Maßnahme sind:
a) Antrag des(r) Beitragspflichtigen.
b) Besondere Notlage des(r) Beitragspflichtigen muss nach eingehender Überprüfung der Vermögens-, Familien- und Einkommensverhältnisse durch den BMV erwiesen sein.
c) Das Gesamteinkommen der im Haushalt des(r) Beitragspflichtigen lebenden Personen darf die Richtsätze des BMV nicht übersteigen.
Die Richtsätze des BMV betragen ab 1.1.2016
EINPERSONENHAUSHALT Nachsicht des Müllbehandlungsbeitrages € 502,00
ZWEIPERSONENHAUSHALT Nachsicht des Müllbehandlungsbeitrages € 757,00
Leben im Haushaltsverband
unversorgte Kinder, so erhöhen sich die Richtsätze pro Kind um 10,7 % des Richtsatzes für Einpersonenhaushalte. Bei
Lehrlingen erhöhen sich diese Richtsätze um weitere € 97,00 pro Lehrling.
B. TEILWEISE NACHSICHT des Müllbehandlungsbeitrages für Ausgleichszulagenempfänger
Sind die Voraussetzungen nach
A. nicht gegeben, so
kann bei Zutreffen der folgenden Voraussetzungen wenigstens
ein Teil des Müllbehandlungsbeitrages durch Abschreibung
nachgesehen werden.
a) Antrag des(r) Beitragspflichtigen.
b) Beitragspflichtige(r) ist(sind) Empfänger einer
Ausgleichszulage gemäß den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen.
c) Beitragspflichtige(r) ist(sind) entweder allein stehend oder lebt(en) im gemeinsamen Haushalt mit Personen, deren berücksichtigungswürdiges Einkommen 43 % des Ausgleichszulagen-Richtsatzes für Alten-, Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension nicht übersteigt.
Leben Ehegatten im gemeinsamen Haushalt, ist für die Prüfung der Voraussetzungen um teilweise Nachsicht der Ehepaar-Richtsatz heranzuziehen.
d) Die Vermögens-, Familien- und Einkommensverhältnisse des(r) Beitragspflichtigen und aller im Haushalt lebenden Personen rechtfertigen die teilweise Beitragsnachsicht.
Treffen diese Voraussetzungen zu, kann den Beitragspflichtigen ein Drittel des jährlichen Müllbehandlungsbeitrages durch Abschreibung nachgesehen werden.
C. BESONDERE HINWEISE
Aufgrund des Abgabenänderungsgesetzes 2001, BGBl. Nr. 144/2001, ausgegeben am 18.12.2001, ist eine Vergebührung von Nachsichtsansuchen nicht mehr erforderlich. (siehe beiliegende Antragsformulare.)
Jede Änderung der Vermögens-, Familien-, Einkommens- und Eigentumsverhältnisse ist durch die Beitragspflichtigen umgehend zu melden.
Zu den Antragsformularen
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