Sammelbewilligung - Verein "ÖZIV Burgenland, Verband für Menschen mit Behinderungen"
28.02.2018
Die Burgenländische Landesregierung hat dem Verein "ÖZIV Burgenland, Verband für Menschen mit Behinderungen", Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt, gemäß §§ 2, 4 und 9 Abs. 1 lit. c des Burgenländischen Sammlungsgesetzes, LGBl.Nr. 15/1970 i.d.g.F., für die Zeit vom 01. März 2018 bis 31. August 2018 die Bewilligung zur Durchführung einer Straßensammlung im Bereich des Landes Burgenland zum Zwecke der Erfüllung/Mitfinanzierung der statutenmäßigen Ziele des ÖZIV Burgenland wie die Beratung und Begleitung von Menschen mit Behinderung, die Durchführung von Behindertensport und die Abhaltung von Veranstaltung unter nachstehenden Bedingungen und Auflagen erteilt:
Die Sammlung darf sowohl mit Sammelbüchsen als auch mit Sammellisten vorgenommen werden.
Als Sammler dürfen nur vertrauenswürdige Personen verwendet werden. Der Sammlungsveranstalter hat den Sammlern Legitimationen auszustellen, die beim Sammeln auf Verlangen vorzuweisen sind.
Der Sammlungsveranstalter hat die Legitimationen der Sammler, die Sammellisten und Sammelbüchsen vor Beginn der Sammlung jeweils vom zuständigen Gemeindeamt amtlich kennzeichnen zu lassen (Sichtvermerk).
Die Sammellisten haben die Daten der behördlichen Bewilligung, den Sichtvermerk des zuständigen Gemeindeamtes, den Zweck der Sammlung sowie den Namen des Sammlers zu enthalten und sind fortlaufend mit Nummern zu versehen. Sammelbüchsen sind gegen unbefugte Öffnung durch Plombieren, Versiegeln o.ä. zu sichern.