Sammelbewilligung DIE HELFER
29.08.2012
Die Burgenländische Landesregierung hat dem Verein DIE HELFER, Verein zur Hilfeleistung an bedürftigten Menschen, 7011 Zagersdorf, Reitschulgasse 5, gemäß §§ 2, 5 und 9 Abs. 1 lit. c) des Burgenländischen Sammlungsgesetzes, LGBl.Nr. 15/1970 i.d.g.F., für die Zeit vom 01. Oktober 2012 bis 30. November 2012 die Bewilligung zur Durchführung einer öffentlichen Sammlung von Haus zu Haus im Bereich der Bezirke Eisenstadt-Umgebung und Mattersburg sowie der Freistädte Eisenstadt und Rust zum Zwecke der Erhaltung und des Ausbaues des Vereines im Bereich des Sozialdienstes unter nachstehenden Bedingungen und Auflagen mit Bescheid vom 21.08.2012, Zl. 2-GI-P1092/56-2012, erteilt:
1. Die Sammlung wird mit Sammellisten vorgenommen werden.
2. Als Sammler dürfen nur vertrauenswürdige Personen verwendet werden. Der Sammlungsveranstalter hat den Sammlern Legitimationen auszustellen, die beim Sammeln auf Verlangen vorzuweisen sind.
3. Der Sammlungsveranstalter hat die Legitimationen der Sammler, die Sammellisten vor Beginn der Sammlung jeweils vom zuständigen Gemeindeamt amtlich kennzeichnen zu lassen (Sichtvermerk).
4. Die Sammellisten haben die Daten der behördlichen Bewilligung, den Sichtvermerk des zuständigen Gemeindeamtes, den Zweck der Sammlung sowie den Namen des Sammlers zu enthalten und sind fortlaufend mit Nummern zu versehen.
5. Das Gesamtergebnis ist binnen 6 Wochen nach Ablauf der Geltungsdauer dieser Sammelbewilligung dem Amt der Burgenländischen Landesregierung unter gleichzeitiger Vorlage einer ordnungsgemäßen Abrechnung bekannt zu geben.