Die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung gibt wie folgt bekannt:
Gemäß § 30 Abs. 6 Tierschutzgesetz i.V.m. § 285 a und § 388 ff wird festgestellt, dass
am 09.04.2013
auf der Bundesstraße zwischen Großhöflein und Wulkaprodersdorf
ein Hund, Mischling, semmelbraun, ca. 4 Jahre, männlich
aufgefunden worden ist. Das Tier wurde in das Tierschutzhaus Sonnenhof gebracht.
Gemäß § 30 Abs. 7 Tierschutzgesetz kann, wenn nicht innerhalb eines Monates eine Ausfolgung begehrt wird, das Eigentum am Tier auf Dritte übertragen werden.
Die Ausfolgung von Tieren an Personen, die ein Eigentumsrecht geltend machen, bedarf der Zustimmung der Behörde.