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Wird für die Ferialpraxis ein Entgelt bezogen, kann dies bei Jugendlichen über 19 Jahren dazu führen, dass die Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe überschritten wird und daher die Familienbeihilfe zumindest teilweise zurückbezahlt werden muss. Die Zuverdienstgrenze beträgt 10.000 Euro brutto an zu versteuerndem Einkommen pro Kalenderjahr. Wird der Betrag von 10.000 Euro überschritten, ist ab dem Kalenderjahr 2013 jener Betrag zurückzuzahlen, um den der Grenzbetrag überschritten wurde.
Bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze muss die Familienbeihilfe im darauf folgenden Jahr neu beantragt werden.
Für Jugendliche unter 19 Jahren hat die Zuverdienstgrenze keine Bedeutung.
Ausführliche Informationen zum Thema "Familienbeihilfe" finden sich ebenfalls auf HELP.gv.at.
Quelle: HELP.gv.at