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Die Heiratsurkunde gehört neben der Geburtsurkunde, der Sterbeurkunde und der Partnerschaftsurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.
Die Heiratsurkunde enthält
Auf Antrag besteht die Möglichkeit der Ausstellung einer mehrsprachigen internationalen Heiratsurkunde.
Damit Dritte nicht frei auf Ihre Daten zugreifen können, ist das Recht auf Ausstellung einer Heiratsurkunde auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt.
Soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegen steht, können eine Heiratsurkunde verlangen:
Für Eheschließungen nach dem 1.1.1939:
Jede Personenstandsbehörde, das ist:
Für Eheschließungen vom 1.8.1938 bis 31.12.1938:
Die Bezirksverwaltungsbehörde, die für den Trauungsort örtlich zuständig ist:
Für Eheschließungen vor dem 1.8.1938:
Die Ausstellung der Heiratsurkunde bzw. der internationalen Heiratsurkunde muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Die Antragstellung kann persönlich, schriftlich oder elektronisch (mit Bürgerkarte) erfolgen.
Die Heiratsurkunde wird bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort ausgestellt.
Für den Antrag
Für die Ausstellung einer Heiratsurkunde
Bei Zusendung der Heiratsurkunde entstehen in der Regel weitere Kosten. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim zuständigen Standesamt.
Für Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher besteht die Möglichkeit des Urkundenausdrucks bei den österreichischen Vertretungsbehörden, wenn alle erforderlichen Daten im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) vorhanden sind. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger sowie Staatenlose (mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich) können eine ausländische Heiratsurkunde über die österreichischen Vertretungsbehörden oder das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres beantragen (= Urkundenbeschaffung).
Quelle: HELP.gv.at