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Die Zuwendung aus dem Familienhärteausgleichsfonds ist eine einmalige finanzielle Überbrückungshilfe, die Familien in einer unverschuldeten Notsituation unterstützen soll. Laufende Unterstützungen zum Lebensunterhalt sind nicht möglich.
Als Überbrückungshilfe werden einmalige Geldzuwendungen gewährt.
Die finanzielle Überbrückungshilfe muss zweckgemäß verwendet werden (dies muss nachgewiesen werden). Andernfalls ist sie inklusive Zinsen zurückzuzahlen.
Werdende Mütter sowie Eltern, Adoptiv- oder Pflegeeltern, Großeltern oder Elternteile mit Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird und die – mit Ausnahme von Ausbildungs- bzw. Pflegeerfordernissen – im gemeinsamen Haushalt leben, können eine Zuwendung erhalten. Bezieht das Kind die Familienbeihilfe eigenständig, kann es auch selbst um Familienhärteausgleich ansuchen.
Leben beide Elternteile mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt, kann der Familienhärteausgleich beiden gemeinsam gewährt werden.
Die Familien können nur dann Familienhärteausgleich erhalten, wenn sie
Außerdem
Das Bundeskanzleramt - Sektion Familien und Jugend, Untere Donaustraße 13-15, 1020 Wien
Zur Kontaktaufnahme genügt grundsätzlich ein formloses Schreiben. Für eine möglichst rasche Abwicklung Ihres Ansuchens wird jedoch empfohlen, das dafür vorgesehene Antragsformular auszudrucken, auszufüllen, zu unterschreiben und gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen einzusenden. Das Antragsformular können Sie telefonisch unter 0800/240 262 (kostenlos aus ganz Österreich) anfordern bzw. erhalten Sie am Ende dieser Seite. Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Die Beantragung des Familienhärteausgleichs ist kostenlos.
Familienhärteausgleich – Antrag
Quelle: HELP.gv.at
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