Das diesjährige Osterfest nähert sich mit großen Schritten. Aus diesem Grund möchten wir die Gelegenheit nutzen und über die im Burgenland geltende Rechtslage im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Brauchtumsfeuern informieren.

Im Burgenland ist das Entfachen von Feuern im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (vgl. § 1 Abs. 2 Z 1 und § 2 Burgenländische Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung – Bgld. VVAV, LGBl. Nr. 28/2011).

Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Vorgaben finden Sie hier: