Burgenländischer Wärmepreis-Deckel

Was ist der Wärmepreis-Deckel?
Der Wärmepreis-Deckel ist eine Förderung des Landes für Privathaushalte. Die Förderung soll Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen helfen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen. Bei der Berechnung der Förderhöhe des Wärmepreis-Deckels werden die Netto-Haushaltseinkommen und die Wärmekosten (Heizkosten) des Haushalts berücksichtigt.
Eine Beantragung über Ihre Gemeinde ist aus technischen Gründen erst Ende Jänner möglich!
Beantragt werden kann der Wärmepreisdeckel derzeit nur auf der Homepage des Landes und nur mit Handy-Signatur unter: https://www.burgenland.at/themen/soziales/sozial-und-klimafonds/#c17731
WICHTIG: Er gilt für alle Energieanbieter und alle Heizarten. Eine Beantragung ist bis Ende 2023 möglich!

Welche Voraussetzung müssen erfüllt sein?
Sie haben den Hauptwohnsitz im Burgenland. Für einen reinen Nebenwohnsitz-Haushalt kann der Wärmepreisdeckel nicht beantragt werden.
Das gesamte Jahres-Nettoeinkommen aller in Ihrem Haushalt lebenden hauptgemeldeten Personen zusammengerechnet muss weniger als 63.000,- Euro betragen.
Bei den jährlichen Heizkosten gibt es eine Zumutbarkeitsgrenze. Wenn Ihre Heizkosten diese Zumutbarkeitsgrenze überschreiten, werden diese Kosten gefördert. Je nach Haushaltseinkommen gelten folgende Werte:

Für Heizkostenzuschussbezieher bei 3 % des Jahresnettoeinkommens (= Heizkostenzuschuss)
bis 33.000 Euro: 4 % des Jahresnettoeinkommens des Haushalts
bis 43.000 Euro: 5 % des Jahresnettoeinkommens des Haushalts
bis 63.000 Euro: 6 % des Jahresnettoeinkommens des Haushalts

Gefördert werden nur die Heizkosten, die über dieser Zumutbarkeitsgrenze liegen, mit maximal 2.000 Euro pro Jahr, und nur 90 % des Vorjahresverbrauches (das soll zum Energiesparen anregen).
Auf der Seite des Landes Burgenland gibt es einen Wärmepreisdeckel-Rechner, mit dessen Hilfe Sie nachschauen können, ob Sie diese Förderung überhaupt in Anspruch nehmen können.

Welche Unterlagen sind notwendig?
Nachweise über das gesamte Jahres-Nettoeinkommen des Jahres 2022 aller im Haushalt hauptgemeldeten Personen. Das ist zB. bei Unselbständigen ein Jahreslohnzettel 2022 (L17), bei Selbständigen die Einkommenssteuererklärung 2022; Nachweis über die Jahres-Netto-Pension, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Unterhaltszahlungen, Miet- und Pachterträge,…
Kostennachweis über den Jahres-Wärmebedarf Ihres Haushaltes zB. Wärme-Jahresabrechnung 2022 oder 2021, besser natürlich die Vorschreibung der Teilzahlungsbeträge für das Jahr 2023, oder die letzte Rechnung über das bezogene Heizmaterial.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Infohotline des Landes Burgenland unter +43 57 600 1060 (von Montag bis Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr und am Freitag 8.00 – 12.00 Uhr) oder per Mail an post.a9-skf@bgld.gv.at.