Die Musikschulförderung des Landes Burgenland wird ab dem Musikschuljahr 2024/25 umgestaltet und in den burgenländischen Sozial- und Klimafonds integriert, mit dem Ziel allen burgenländischen Kindern eine musikalische Ausbildung zu ermöglichen. Künftig kann eine Förderung nicht erst im Nachhinein, wenn das Schulgeld entrichtet wurde, beantragt werden, sondern bereits im Vorhinein. Den obsorgeberechtigten Personen soll künftig nur mehr der verringerte Betrag in Rechnung gestellt werden. Die Förderung besteht in der Gewährung einer einmaligen Finanziellen Zuwendung, wobei diese in zwei Teilbeträgen (pro Semester) ausbezahlt wird.

Eine Antragstellung ist für das Musikschuljahr 2024/25 ab dem 01. Mai 2024 bis 16. August 2024 auf der Homepage des Landes Burgenland möglich.

Weiterführende Informationen: Musikschulförderung2024

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