Entwurf einer Verordnung, mit der die Verordnung, mit der Eignungszonen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Burgenland festgelegt werden, geändert wird
Gemäß § 22d Abs. 3, § 22g Abs. 7 und §§ 16 ff Burgenländischen Raumplanungsgesetz 2019, LGBI. Nr. 106/2025, wird kundgemacht, dass der Entwurf einer Verordnung, mit der die Verordung, mit der Eignungszonen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Burgenland festgelegt werden, geändert wird sowie der Umweltbericht für vier Wochen, das ist in der Zeit:
von 23.01.2026 bis 20.02.2026
beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Hauptreferat Landesplanung, und in den Gemeindeämtern der betroffenen Gemeinden zur allgemeinen Einsichtnahme aufliegt.
Während der Auflagefrist können natürliche und juristische Personen sowie deren Vereinigungen, Organisationen oder Gruppen, insbesondere auch Organisationen zur Förderung des Umweltschutzes, zum Entwurf der Verordnung sowie zum Umweltbericht Stellung nehmen.




