Der Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2026 wird gemäß § 68 Abs. 1 der Bgld. Gemeindeordnung 2003 i.d.g.F. durch zwei Wochen, das ist in der Zeit vom 27.11.2025 bis 11.12.2025, im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.
Innerhalb der Auflagefrist steht es jedem wahlberechtigten Gemeindemitglied frei, zum Voranschlagsentwurf beim Gemeindeamt schriftlich Erinnerungen einzubringen.
Die Bürgermeisterin:
Maria Zoffmann




