• Entwurf einer Verordnung, mit der die Burgenländische Eignungszonenverordnung für Photovoltaik- und Solar-Freiflächenanlagen geändert wird

    K U N D M A C H U N G

    Gemäß § 22d Abs. 3 und §§ 16 ff Burgenländischen Raumplanungsgesetz 2019, LGBl. Nr. 106/2025, wird kundgemacht, dass der Entwurf einer Verordnung, mit der die Burgenländische Eignungszonenverordnung für Photovoltaik- und Solar-Freiflächenanlagen geändert wird sowie der Umweltbericht für vier Wochen, das ist in der Zeit:

    von 06.05.2026 bis 03.06.2026

    beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Hauptreferat Landesplanung, und in den Gemeindeämtern der betroffenen Gemeinden zur allgemeinen Einsichtnahme aufliegt.

    Während der Auflagefrist können natürliche und juristische Personen sowie deren Vereinigungen, Organisationen oder Gruppen, insbesondere auch Organisationen zur Förderung des Umweltschutzes, zum Entwurf der Verordnung sowie zum Umweltbericht Stellung nehmen.

    Die Bürgermeisterin:

    Maria Zoffmann