Im Burgenland ist das Entfachen von Feuern im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Erlaubt sind Feuer zur Sommersonnenwende am Abend und in der Nacht vom 21. Juni bis 22. Juni. Die Feuer dürfen auch jeweils am Wochenende vor und am Wochenende nach dem oben angeführten Termin abgebrannt werden.

Brauchtumsveranstaltungen wie das Abbrennen von Sommersonnwendfeuern müssen allgemein zugänglich sein.
Das Abbrennen von Materialien im eigenen, privaten Garten stellt jedenfalls kein Brauchtumsfeuer dar, selbst wenn dies zur erlaubten Zeit (siehe I.) erfolgt. Solche Feuer sind absolut verboten (vgl. auch § 3 Abs. 1 Bundesluftreinhaltegesetz – BLRG, BGBl. I Nr. 137/2002, idgF).

Genaue Informationen zum Abbrennen von Sommersonnwendfeuern:
Informationsblatt Sonnwendfeuer_2026