Stellenausschreibung einer pädagogischen Fachkraft

Gemäß§ 5 Abs. 1 des Bgld. Gemeindebedienstetengesetzes 2014 -Bgld. GemBG 2014 i.d.g.F. gelangt in der Marktgemeinde Großhöflein der Dienstposten einer Kindergartenpädagogin für die örtliche, viergruppige Kinderbetreuungseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten) befristet auf ein halbes Jahr zur Ausschreibung .

Einstufung:

Entlohnungsschema kb, Entlohnungsgruppe kb1

Beschäftigungsausmaß:

46,88 % d.s. 18, 75 Wochenstunden (davon entfallen 15 Stunden auf die Kinderbetreuung und 3,75 Stunden Vor-bzw. Nachbereitungsarbeiten.)

Monatsentgelt brutto

€ 1.510,56 (d.s. 46,88 % ohne Anrechnung von Vordienstzeiten)

Dieses dem Beschäftigungsausmaß entsprechende Entgelt kann sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten erhöhen.

Aufgabenbereich

Der Aufgabenbereich ist die Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern in allen Kinderbetreuungseinrichtungen der Marktgemeinde Großhöflein. Bezüglich sachlichen Aufgabenbereiches wird auf die Bestimmungen des Bgld. Kinderbildungs­und -betreuungsgesetzes 2009 -Bgld. KBBG 2009 i.d.g.F. im Besonderen auf die §§ 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 und 2 hingewiesen.

Anstellungserfordernisse:

  1. unbeschränkter Zugang zum österr. Arbeitsmarkt
  2. die volle Handlungsfähigkeit,
  3. die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind, sowie die Erfüllung der in diesem Gesetz oder in besonderen Vorschriften festgesetzten Bedingungen
  4. die erfolgreiche Ablegung
    • der Befähigungsprüfung für Kindergärtner(innen) und Horterzieher(innen)
      oder der Reife-und Befähigungsprüfung für Kindergärten und Horte oder
    • der Reife-und Diplomprüfung für Kindergärten und Horte gemäß § 98 Abs. 1 Schulorganisationsgesetz -SchOG, idF. BGBI. Nr. 104/2015 oder
    • der Diplomprüfung im Rahmen eines Kollegs gemäß § 95 Abs. 3a SchOG §95 Abs. 3a SchOG

Die Stellenbewerbungen sind wie folgt zu belegen (in Kopie):

    • Lebenslauf
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Jahres- und Abschlussprüfungszeugnis
    • Verwendungszeugnisse
      allenfalls
    • bei männlichen Bewerbern: Wehrdienst-, Zivildienstbescheinigung bzw.Befreiungsschein

Es ergeht der Hinweis, dass die Gemeinde verpflichtet ist, vor jeder Neuaufnahme bei der die Verwendung an einer Einrichtung zur Betreuung, Erziehung oder Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen vorgesehen ist, eine Strafregisterauskunft gemäß § 9 des Strafregistergesetzes 1968 und eine Auskunft gemäß § 9a des Strafregister­gesetzes 1968 einzuholen.

Die an die Bürgermeisterin zu richtenden Bewerbungen sind unter Beilage sämtlicher, in der Ausschreibung geforderter Unterlagen bis spätestens 13.03.2023, 12.00 Uhr beim Gemeindeamt Großhöflein einzubringen. Maßgebend ist das Datum des Einlangens. Unvollständig bzw. verspätet einlangende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.