Es freut uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Burgenländische Landesregierung die Richtlinie des Landes Burgenland über die Gewährung eines Wärmepreisdeckels beschlossen hat und die Fördermaßnahme somit für das Jahr 2026 verlängert wurde.
Die Förderperiode 2026 startet am 01. April 2026.
Die Antragstellung wird, wie üblich, bis zum 31. Dezember 2026 möglich sein.
Die Berechnung der Förderung entspricht dem letzten Regelungsstand 2025 und sieht folgendermaßen aus:
Anhand des Netto-Haushaltseinkommens, welches von der zuständigen Förderstelle aus der
Transparenzdatenbank des Bundesministeriums für Finanzen entnommen wird, wird die
Zumutbarkeitsgrenze errechnet.
• bis 23.000 Euro: 3 Prozent des Netto-Jahreshaushaltseinkommens
• bis 33.000 Euro: 5 Prozent des Netto-Jahreshaushaltseinkommens
• bis 43.000 Euro: 7 Prozent des Netto-Jahreshaushaltseinkommens
Von den nachgewiesenen Heizkosten werden 90 Prozent der Berechnung zugrunde gelegt.
Die Förderung beträgt die Differenz zwischen den zugrunde gelegten und den zumutbaren Heizkosten.
Die Förderhöhe beträgt mindestens 50 Euro und maximal 1.000 Euro pro Haushalt und Jahr.
Weiter Informationen unter: https://www.burgenland.at/themen/soziales/sozial-und-klimafonds/waermepreisdeckel/
Antrag als pdf zum Herunterladen:Wämepreisdeckel 2026




